Urheberrecht

Worum geht es?

Aus Sicht des Urheberrechts stellen sich bezüglich grosser Sprachmodelle primär zwei Fragen:

  • a) Verletzt das Training von grossen Sprachmodellen mit urheberrechtlich geschützten Werken das Urheberrecht?
  • b) Wer besitzt das Urheberrecht an durch grosse Sprachmodelle produzierten Werken?

a) Verletzt das Training von grossen Sprachmodellen mit urheberrechtlich geschützten Werken das Urheberrecht?

Sprachgeneratoren werden derzeit oft mit Daten trainiert, die urheberrechtlich geschützt sind. Auch wenn die danach erzeugten Produkte Textpassagen oder Bildteile direkt enthalten, gibt es Stimmen, die in dieser ungefragten Verwendung dieser Werke eine Verletzung des geistigen Eigentums sehen. netzpolitik.org merkt dazu im Januar 2023 an:

Die Fähigkeiten von Bild-Generatoren mögen sich wie Science Fiction anfühlen. Im deutschen Recht gibt es aber bereits Gesetze, die darauf Antworten parat halten. Paragraf 44b im Urheberrechtsgesetz erlaubt „Data Mining“, also „die automatisierte Analyse“ von digitalen oder digitalisierten Werken, um darin Muster zu erkennen. Mit unter anderem dieser Regulierung hat Deutschland 2021 die europäische Urheberrechtsreform in nationale Gesetze gegossen. Till Kreutzer hält es für „sehr wahrscheinlich“, dass genau dieser Paragraf das Training von Bild-Generatoren rechtlich absichert.

So deutet auch Anke Schierholz die Rechtslage. Als Justiziarin für die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst (VG Bild-Kunst) setzt sie sich für die Rechte von Urheber*innen ein. Sie vertritt also eine Interessengruppe, die mit ihren Werken weiter Geld verdienen möchte, und die sich durch Bild-Generatoren bedroht sieht. Auch Schierholz schätzt: „KI-Systeme können dazu führen, dass Kreative weniger Aufträge bekommen.“

Zumindest eine juristische Möglichkeit haben Kreative, wenn sie ihre Werke nicht im Trainingsmaterial einer KI sehen möchten. Laut Paragraf 44b dürfen sie dem in „maschinenlesbarer Form“ widersprechen. Das heißt, Software muss den Widerspruch einfach erkennen können, wenn sie das Netz nach Trainingsmaterial für KI-Systeme durchforstet.

b) Wer besitzt das Urheberrecht an durch grosse Sprachmodelle produzierten Werken?

Auch diese Frage ist nicht abschliessend geklärt. Aus einem Artikel der Computerzeitschrift c't:

  • Texte, Bilder, Filme und Musikstücke, die von einer KI oder einem Algorithmus automatisch erzeugt wurden, genießen in der Regel keinen Schutz durch das Urheberrecht.
  • Kompliziert wird es, wenn eine KI einen Text oder ein Bild von einem Menschen überarbeitet, oder ein Mensch den Output einer KI verfremdet.

und

Die Einschätzung, dass KI-generierte Inhalte nicht unter das Urheberrecht fallen, wurde Anfang 2022 auch vom Copyright Review Board (CRB) des US-amerikanischen Copyright Office bestätigt. Der Besitzer einer „Creativity Machine“ hatte vor dieser Behörde mehrfach beantragt, die von ihm mithilfe von KI erzeugten Bilder in das dortige Copyright Register eintragen zu lassen. Das CRB kam zum Schluss, dass das Werk „A Recent Entrance to Paradise“ durch einen Computeralgorithmus selbstständig geschaffen wurde. Ein Schutz nach US-Urheberrecht erfordere jedoch stets eine schöpferische menschliche Leistung, eine Verbindung von „menschlichem Geist und greifbarem, kreativem Ausdruck“. Eine solche Verbindung sei bei dem KI-Bild aber nicht vorhanden.

Quelle: Nick Akinci, Joerg Heidrich (2023). Im rechtsfreien Raum

Konsequenzen für die Schule

Unabhängig von der juristischen Einschätzung erachten wir dies nicht als schulspezifisch zu klärende Frage. Sprachgeneratoren mit der Begründung einer ungeklärten Rechtslage in der Schule nicht zu thematisieren oder verwenden, scheint uns keine zielführende Strategie zu sein.

Weiterführende Informationen

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Die Website gmls.phsz.ch ist eine seit Dezember 2022 laufend erweiterte Sammlung von Einordnungen der Professur "Digitalisierung und Bildung" der Pädagogischen Hochschule Schwyz zur Frage, welche Auswirkungen generative Machine-Learning-Systeme wie ChatGPT auf die Schule haben.

Lizenz: Die Website steht unter einer CC-BY-ND-Lizenz, Bilder und Texte dürfen somit unter Quellenangabe an anderen Orten verwendet werden.

Zitationsvorschlag: Döbeli Honegger, Beat (2023). ChatGPT & Co. und Schule. Einschätzungen der Professur "Digitalisierung und Bildung" der Pädagogischen Hochschule Schwyz. https://gmls.phsz.ch/ (abgerufen am 07 Oct 2024)