So deutet auch Anke Schierholz die Rechtslage. Als Justiziarin für die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst (VG Bild-Kunst) setzt sie sich für die Rechte von Urheber*innen ein. Sie vertritt also eine Interessengruppe, die mit ihren Werken weiter Geld verdienen möchte, und die sich durch Bild-Generatoren bedroht sieht. Auch Schierholz schätzt: „KI-Systeme können dazu führen, dass Kreative weniger Aufträge bekommen.“
Zumindest eine juristische Möglichkeit haben Kreative, wenn sie ihre Werke nicht im Trainingsmaterial einer KI sehen möchten. Laut Paragraf 44b dürfen sie dem in „maschinenlesbarer Form“ widersprechen. Das heißt, Software muss den Widerspruch einfach erkennen können, wenn sie das Netz nach Trainingsmaterial für KI-Systeme durchforstet.Auch diese Frage ist nicht abschliessend geklärt. Aus einem Artikel der Computerzeitschrift c't:
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Die Website gmls.phsz.ch ist eine seit Dezember 2022 laufend erweiterte Sammlung von Einordnungen der Professur "Digitalisierung und Bildung" der Pädagogischen Hochschule Schwyz zur Frage, welche Auswirkungen generative Machine-Learning-Systeme wie ChatGPT auf die Schule haben.
Lizenz: Die Website steht unter einer CC-BY-ND-Lizenz, Bilder und Texte dürfen somit unter Quellenangabe an anderen Orten verwendet werden.
Zitationsvorschlag: Döbeli Honegger, Beat (2022-2026). ChatGPT & Co. und Schule. Einschätzungen der Professur "Digitalisierung und Bildung" der Pädagogischen Hochschule Schwyz. https://gmls.phsz.ch/ (abgerufen am 28 Jan 2026)
Alternativer Zitationsvorschlag: Insgesamt besteht gmls.phsz.ch aus ca. 50 einzelnen Seiten. Wesentliche Inhalte dieser Website sind auch in der folgenden, frei verfügbaren Publikation zu finden: Döbeli Honegger, Beat (2025). Generative Machine-Learning-Systeme - Die nächste Herausforderung des digitalen Leitmedienwechsels
In: Brägger, Gerold & Rolff, Hans-Günter: Handbuch Lernen mit digitalen Medien (3. Auflage). Beltz Verlag. https://zenodo.org/records/15042499